Neue Notdienstgebühr ab 14.02.2020
Im neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst" ist geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist.
Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr" in Höhe von 50,00 Euro (netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) abgerechnet werden.
In der GOT ist auch genau geregelt, zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten. Täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (nachts), von Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende) sowie von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages
Die regulären Sprechstunden am Montag sowie Donnerstag in der Zeit von 19.00 bis 20.00 Uhr sind kein Notdienst!